Marktgemeinde Amaliendorf-Aalfang
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Der Wasserzähler und die Druckreduzierung für ein angeschlossenes Gebäude werden von der Gemeinde bereitgestellt und von einem Mitarbeiter der Marktgemeinde montiert und verplombt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Zählertausch wird von der Gemeinde durchgefüht.
Es besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgung, sofern die Liegenschaft im Versorgungsbereich liegt.
Die Bereitstellungsgebühr für den Wasserzähler wird pro Quartal verrechnet.
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