NÖ Plfege- und Betreuungsscheck

Info

Bild von Peggy_Marco / Pixabay

Mit 1.000,-- Euro pro Bezugsberichtigter sowie Bezugsberechtigten und pro Jahr wird die Pflege in den eigenen vier Wänden unterstützt. Noch bis 31. Dezember 2024 können GemeindebürgerInnen den Pflege und Betreuuungsscheck 2024 beantragen.

Wer ist bezugsbereichtigt?

Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Personen mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlichen bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000,-- Euro als zustätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kinder und Jugendlichen ab der Pflgestufe 1 wird mit 1.000,-- Euro pro Jahr gefördert.

Antragstellung:

Der Pflege- und Betreuungscheck kann mit wenigen Klicks online beantragt werden. Auf der Pflege- und Betreungsscheck-Website des Landes gelangen Sie direkt zur Online-Beratung und in weiterer Folge zum Online-Antrag.
Im Falle, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann der Pflege- und Betreuungsscheck über die Pflegehotline 02742/9005-9095 werktrags von Montag bis Freitag von 8 - 16 Uhr beantragt werden.

Weiter Informationen und Kontakt unter Information


   


 
 

01.07.2024