Mit 1.000,-- Euro pro Bezugsberichtigter sowie Bezugsberechtigten und pro Jahr wird die Pflege in den eigenen vier Wänden unterstützt. Noch bis 31. Dezember 2024 können GemeindebürgerInnen den NÖ Pflege und Betreuuungsscheck 2024 beantragen.
Wer ist bezugsbereichtigt?
Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Personen mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlichen bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000,-- Euro als zustätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kinder und Jugendlichen ab der Pflgestufe 1 wird mit 1.000,-- Euro pro Jahr gefördert.
Antragstellung:
Der NÖ Pflege- und Betreuungscheck kann mit wenigen Klicks online beantragt werden. Auf der NÖ Pflege- und Betreungsscheck-Website des Landes NÖ gelangen Sie direkt zur Online-Beratung und in weiterer Folge zum Online-Antrag.
Im Falle, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck über die NÖ Pflegehotline 02742/9005-9095 werktrags von Montag bis Freitag von 8 - 16 Uhr beantragt werden.
Weiter Informationen und Kontakt unter Information