Gewerbeförderung (Kommunalsteuer)

Die Gewerbeförderung (Kommunalsteuer) für Betriebsgründungen wird grundsätzlich pro Anlassfall vom Gemeinderat beschlossen.

Ab Datum der Betriebsgründung wird dann die in den folgenden 5 Jahren einbezahlte Kommunalsteuer nach Antragsstellung der kommunalsteuerzahlenden Firma auf das bekanntgegebene Konto rückgezahlt.

Zuständigkeiten