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Energie Vorbildgemeinde
Grabstellengebühren
Diese Beträge gelten für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre und 30 Jahre bei Grüften.
Für Erdgrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahren) ist dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Für sonstige Grabstellen (Urnennische), für die ein erstmaliges Benützungsrecht von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Betrag von € 660,00 festgesetzt.
Für sonstige Grabstellen (Grüfte) wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt.
Beerdigungskosten
Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 300,00.
Bei Beerdigungen am Freitag-Nachmittag ab 12.00 Uhr, erhöhen sich die jeweiligen Beerdigungsgebühren um € 330,00.An Samstagen und Feiertagen werden keine Beerdigungen duchgeführt.
Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle bzw. Leichenkammer beträgt für jeden angefangenen Tag € 110,00.
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