Förderung von Subvention

Subventionsrichtlinien für Vereine – Richtlinien für außerordentliche Subventionen

Jeder örtliche Verein hat die Möglichkeit um eine außerordentliche Subvention innerhalb einer Gemeinderatsperiode anzusuchen (der Vereinszweck darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein). Der Mindestinvestitionsbetrag muss Euro 5.000,- betragen, Investitionen werden bis zu einem Betrag von Euro 11.000,- mit 50% der Investitionskosten gefördert. Bei den Investitionen werden nur Anschaffungen der Vereine gefördert welche als Anlage- bzw. Wirtschaftsgüter zu bezeichnen sind und bauliche Maßnahmen.

Lohn- bzw. Aufwandsentschädigungszahlungen werden nicht gefördert.

Diese Subvention wird nur einmalig pro Verein während einer Funktionsperiode gewährt.

 

Zuständig