Förderung von Schulabgängern mit Auszeichnung

Die Förderung bezieht sich auf die Subventionierung von Schulabgängern von berufsbildenden, allgemeinbildenden Schulen, AHS und Universitäten, welche die jeweilige Schule mit Auszeichnung abgeschlossen haben.

Schulabgängern mit Auszeichnung, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, wird eine Förderung in Höhe von € 100,-- zuerkannt.

Schulabgängern mit Auszeichnung, wo zumindest ein Elternteil den Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, wird eine Förderung in Höhe von € 50,--  zuerkannt.

Schulabgängern mit Auszeichnung, wo keine Hauptwohnsitzmeldung von Schüler, Eltern oder Elternteil vorliegt, wird keine Förderung zu erkannt.

Es ist eine Kopie des entsprechenden Abschlusszeugnisses vorzulegen. 

Zur Anweisung des Förderbetrages ersuche wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Kontonummer.

Beschlussfassung in der Gemeinderatsitzung vom 15.09.2011