Heizkostenzuschuss 2022/23

Der einmalige Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für das Jahr 2022/23 kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab sofort bis 31. März 2023 beantragt werden.

Weiters gibt es eine Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2022/2023

Das Antragsformular finden Sie hier



Zuständigkeiten