Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt510,00 €

Berechnungsbeispiel

Ein Grundstück liegt mit einer Fläche von 850 m² in der Widmung Bauland-Wohngebiet.

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich wie folgt:
Wurzel aus der Grundstücksfläche x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz =Aufschließungsabgabe.

Wurzel aus 850 m² = 29,1547 (Berechnungslänge) x € 1,25 (Bauklassenkoeffizient) x € 510,00 (Einheitssatz*) =
                                                     = € 18.586,16 
(Aufschließungsabgabe)

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmalige Abgabe. Es ist die Antragstellung für eine Stundung auf einen Zeitraum von drei Jahren möglich (hier muss aufgrund der geltenden Abgabenordnung eine Zinsenberechnung erfolgen). Bei Gründung des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde kann ein Antrag auf einen Baukostenzuschuss in der Höhe von max. 35 % des Aufschließungsbetrages gestellt werden.

*Einheitssatz gültig ab 01.01.2019